| Wissenwertes zu Umzügen von oder in Nicht-EU-Länder |
Planen Sie einen Umzug in ein Land, welches nicht der
Europäischen Union angehört
oder ziehen Sie aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland, möchten Sie die folgenden Hinweise und Tipps
berücksichtigen. (Diese Informationen gelten ausschließlich für Umzüge auf dem
Landweg, bspw. Schweiz, Finnland, Rumänien usw. ) * Bei der „Erklärung für Umzugsgüter" handelt es sich um einen von uns bereitgestellten Vordruck, in dem Sie per Unterschrift bestätigen:
** Die „Zollvollmacht" (pdf-Download) erlaubt es uns, in Ihrem Namen bei der Zollabfertigung sämtliche Garantie- und Einfuhrerklärungen zu Ihrem Umzugsgut abzugeben. (Ohne diese Zollvollmacht können wir keine Zollabfertigung vornehmen!) Reichen vorgenannte Dokumente bspw. für einen Umzug in die Schweiz, nach Finnland oder auch in die Bundesrepublik, verlangen osteuropäische Staaten, insbesondere Russland, weitere Dokumente und eine Spezifizierung der einzuführenden Gegenstände nach Gewicht und Wert, bei Bildern, Kunstdrucken, hochwertigen Teppichen und dergl. sogar mit Photos, vom Kultusministerium des Einzugslandes genehmigt. Soweit der Aufenthalt im neuen Land zeitlich beschränkt ist oder die Dokumente unvollständig sind, kann es sein, daß eine Bürgschaft auf den dann voraussichtlich zu entrichtenden Zoll, entweder von Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber, abgegeben werden muß. Sie sind am besten vorbereitet für Ihren Umzug, wenn Sie sich mit dem Generalkonsulat bzw. der Botschaft des Landes in Verbindung setzen, in welches Sie umziehen möchten. Hier – aber nicht immer – erfahren Sie, welche Dokumente für eine zollfreie Übersiedlung erforderlich sind. Geben Sie uns Auftrag Ihren Umzug durchzuführen, erledigen wir für Sie auf Wunsch alle Zollformalitäten. In manchen Ländern, erfahrungsgemäß nur Osteuropa, ist es allerdings unabdingbar, daß Sie bei der Zollabfertigung persönlich anwesend sind. Nützliche Links: • Für Umzüge von Deutschland in die Schweiz erhalten Sie von den schweizerischen Behörden hier weitere Informationen. • Für Umzüge nach Deutschland aus Ländern die nicht der EU angehören, können Sie (vielleicht) hier fündig werden. |
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Letzte Änderung: 17.02.2007 |