| Lagerung |
Stehen Sie vor der Notwendigkeit, Ihren Hausrat einzulagern, bspw. weil Sie noch keine neue Wohnung gefunden haben oder für eine
befristete Zeit ins Ausland gehen, stellen wir Ihnen Lagerkapazitäten in einem unserer ganzjährig trockenen,
einbruchsicheren Außencontainer oder in einer Lagerhalle zur Verfügung. Die Lagerdauer bestimmen Sie selbst. (Wir haben Kunden gehabt, die Ihren Hausrat
über drei Jahre bei uns eingelagert haben — frei von Lagerschäden.)
Holen wir Ihren Hausrat ab, verpacken wir die empfindlicheren Möbelstücke lagergerecht in Decken und Stretchfolie, erstellen
das Lagerverzeichnis, beladen anschließend den Möbelwagen und entladen Ihren Hausrat in den Lagercontainer oder die Lagerhalle. Bei
größeren Haushalten nehmen wir einen Lager-Container direkt auf den Lkw, beladen bei Ihnen und stellen den Container
anschließend wieder ab; ein Umladen ist nicht mehr erforderlich. Mit Einlagerung erhalten Sie von uns einen Lagervertrag und das
Lagerverzeichnis. Mit Hilfe des Lagerverzeichnis können Sie bei Beendigung der Lagerung, also bei der Auslagerung,
Vollständigkeit und Unversehrtheit Ihres Lagergutes überprüfen. Sie haben auch die Möglichkeit, einen ganzen Container für sich alleine zu mieten. In diesem Fall besitzen nur Sie den Zugang zu Ihrem Container und Sie können Ihr Lagergut, ganz nach Ihren Bedürfnissen, zeitlich und nach Volumen, frei disponieren. Sie sind von uns unabhängig und können Lagergut anliefern und abholen wann Sie wollen. Einen ganzen Container mieten Sie bei uns für 180,00 Euro zzgl. MwSt. je Monat. Die Mindestmietdauer beträgt 1 Monat. Rufen Sie uns an, wenn Sie an der Anmietung eines einzigen oder mehrerer Container interessiert sind.
Eine Selbstverständlichkeit... ... die wir nicht unerwähnt lassen möchten: Generell werden Auskünfte zu bei uns eingelagerten Gegenständen nur bei Vorlage des Lagervertrag/Lagerschein (im Original) gegeben. Gleiches gilt auch für die Herausgabe des Einlagerungsgut: Nur der Besitzer Ihres Lagervertrag/Lagerschein ist uns gegenüber weisungsberechtigt und hat die Verfügungsgewalt über Ihr Lagergut.
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Letzte Änderung: 27.01.2007 |